Manfred Kooistra

Privatpraxis für Psychotherapie

Wie man einen Therapieplatz findet

Gesetzlich Versicherte

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nach einem Therapieplatz für eine Psychotherapie suchen, ist es notwendig, zwischen Psychotherapeuten mit Kassensitz und Psychotherapeuten in privater Praxis zu unterscheiden.

Psychotherapeuten mit Kassensitz und Psychotherapeuten in privater Praxis haben dieselbe Ausbildung durchlaufen und beide verfügen über eine Approbation. Beide dürfen sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversicherte behandeln.

Ein Kassensitz berechtigt einen Psychotherapeuten oder eine Psychotherapeutin aber, die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie sich deshalb zuerst bei Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen mit Kassensitz um einen Therapieplatz bemühen. Allerdings gibt es nur wenige Psychotherapeuten mit Kassensitz, und oft sind die Wartezeiten bei diesen sehr lang. Wenn Sie dringenden Behandlungsbedarf haben und bei den Therapeuten mit Kassensitz keinen Therapieplatz finden, können Sie sich deshalb im Rahmen der Kostenerstattung auch in einer Privatpraxis behandeln lassen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich für gesetzlich Krankenversicherte folgendes Vorgehen bei der Suche nach einem Therapieplatz:

  1. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt und bitten Sie um eine Überweisung zum Psychotherapeuten.
    Achten Sie darauf, dass die Überweisung einen Vermittlungscode für den Terminservice enthält.
  2. Einige Krankenkassen (z.B. AOK BW, DAK, einige BKK) haben Selektivverträge mit Psychotherapeuten geschlossen, die die Mitglieder dieser Krankenkassen dann bevorzugt aufnehmen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
  3. Rufen Sie den Terminservice unter 116117 an oder buchen Sie online einen Termin unter www.116117-termine.de.
    Wenn Sie von der Terminservicestelle ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen mitgeteilt wird, dass diese Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann, heben Sie dieses Schreiben auf. Sie benötigen es für das Kostenerstattungsverfahren.
  4. Nehmen Sie Kontakt zu allen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassensitz auf.
    Alle Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit Kassensitz sind auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung verzeichnet. Für Baden-Württemberg ist dies www.arztsuche-bw.de.
    1. Suchen Sie in einem weiten Umkreis und insbesondere auch in den kleinen Dörfern außerhalb der Städte. Die Praxen dort sind oft nicht so überlaufen.
    2. Erwägen sie auch eine Gruppentherapie. In Gruppentherapien sind häufig Therapieplätze frei und Gruppentherapien sind genauso wirksam wie Einzeltherapien.
    3. Nehmen Sie Kontakt mit männlichen und weiblichen Psychotherapeut*innen auf. Das Geschlecht des Therapeuten hat keinen Einfluss auf die Behandlung und männliche Therapeuten haben häufiger Therapieplätze frei.
    4. Rufen Sie alle Psychotherapeuten während der telefonischen Sprechzeiten an, die in der Arztsuche angegeben sind.
    5. Wenn Sie den Therapeuten nicht persönlich erreichen, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter und bitten Sie um einen Rückruf. Nennen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnumer, ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind, und beschreiben Sie in einem Satz kurz Ihr Anliegen oder ihre Symptome.
    6. Warten Sie danach nicht auf den Rückruf, sondern rufen Sie weiterhin so oft an, bis Sie den Therapeuten persönlich am Telefon haben.
    7. Schreiben Sie gleichzeitg an alle Psychotherapeuten auch eine E-Mail.
      Schreiben Sie in der E-Mail:
      • Ihren Namen
      • Ihr Geburtsdatum
      • ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind
      • beschreiben Sie in einem Satz kurz Ihr Anliegen oder Ihre Symptome und
      • an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie regelmäßig Zeit für die Therapie haben.
  5. Wenn Sie eine Absage erhalten, fragen Sie:
    • Wann frühestens wieder ein Therapieplatz frei wird.
    • Wann Sie sich wieder melden sollen.
    • Bitten Sie darum, auf die Warteliste aufgenommen zu werden.
    • Bitten Sie, auch wenn Sie keinen Therapieplatz bekommen können, um einen Termin in der Sprechstunde (s. 7.).
  6. Protokollieren Sie Ihre Anrufe. Dieses Protokoll benötigen Sie für das Kostenerstattungsverfahren.
    Notieren Sie sich:
    • Name des Psychotherapeuten
    • Datum und Uhrzeit
    • Wann Sie frühestmöglich einen Therapieplatz erhalten könnten.
  7. Gehen Sie zu einem Psychotherapeuten mit Kassensitz in die Sprechstunde. Lassen Sie sich dort die "individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde" (PTV 11) aushändigen. Achten Sie darauf, dass auf dem PTV 11 vermerkt ist, dass bei Ihnen dringender Behandlungsbedarf besteht. Dieses Formular und die Bescheinigung der Dringlichkeit brauchen Sie für die Kostenerstattung.
  8. Schreiben Sie Ihrer Krankenkasse, dass Sie zeitnah keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz in Wohnortnähe finden konnten und bitten Sie Ihre Krankenasse, Ihnen bis in einer Woche einen Psychotherapeuten in Wohnortnähe mitzuteilen, bei dem Sie zeitnah eine Behandlung beginnen können. Legen Sie Ihrem Schreiben Ihr Anrufprotokoll, die Dringlichkeitsbescheinigung (PTV 11) und die Absage des Terminservice bei.
  9. Nach Ablauf der Frist von einer Woche kontaktieren Sie alle Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in privater Praxis, bis sie jemanden gefunden haben, der Ihnen zeitnah einen Therapieplatz anbieten kann. Bitten Sie diesen Therapeuten um ein Schreiben, in dem er der Krankenkasse mitteilt, dass Sie bei ihm zeitnah eine Therapie beginnen können. Achten Sie bei Ihrer Suche darauf, dass der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin über eine Approbation verfügt. Alle Therapeuten in den Listen der Kassenärztlichen Vereinigung (unter www.arztsuche-bw.de), der Landespsychotherapeutenkammer (unter https://www.lpk-bw.de/patienten/psychotherapeutensuche/) und der Psychotherapeutenliste Tübingen sind approbiert.
  10. Beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse die Behandlung durch diesen Psychotherapeuten und die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach § 13 Absatz 3 SGB V. Fügen sie diesem Schreiben das Schreiben des Psychotherapeuten, Ihr Protokoll, das PTV 11 und die Absage der Terminservicestelle bei.
  11. Falls Ihre Krankenkasse die Behandlung ablehnt, legen Sie Widerspruch ein.

Privatversicherte

Wenn Sie privat krankenversichert sind, können Sie bei Psychotherapeuten mit und ohne Kassensitz Psychotherapie machen.

Hier finden Sie alle Tübinger Psychotherapeuten: Psychotherapeutenliste Tübingen.

Wenn Sie mögen, können Sie sich auch bei mir melden. Ich habe aktuell Therapieplätze frei.

Manfred Kooistra
Psychologischer Psychotherapeut  •  Verhaltenstherapie für Erwachsene

Poststraße 12  •  72072 Tübingen


07071 96 92 992

praxis@psychotherapie-kooistra.de

Aktuell habe ich freie Therapieplätze

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